Das Erbrecht ist als fünftes Buch Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zudem ist es ein durch Art. 14 GG besonders geschütztes Grundrecht.
Es umfasst u.a. das Recht einer Person, bereits zu Lebzeiten, frei von Einflüssen anderer, Regelungen über ihr Vermögen für den Todesfall zu treffen. Des Weiteren umfasst es aber auch das Recht einer Person, Begünstigter (d.h. Erbe) zu werden.
Nicht zuletzt enthält das Erbrecht Bestimmungen, die den Vermögensübergang der verstorbenen Person auf eine andere Person oder eine Personengruppe regeln. Wichtige Begriffe sind hier gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil.
Unsere Mandanten nutzen unsere Erfahrung vor allem bei:
- Gestaltungen von Testamenten, Erbverträgen
- Gestaltungen vorweggenommener Erbfolge
- Ermittlung der Erbfolge und des Erbanteils
- Feststellungen über Nachlasswert und -umfang
- Nachlassabwicklungen
- Erbausschlagungen
- Vermächtnissen
- Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Bestattungsangelegenheiten
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
< zurück >